Der Arbeitsschutz gehört für die meisten Unternehmen nicht zum alltäglichen Kerngeschäft – das Geld wird wo anders verdient. Deshalb werden Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und alle anfallenden sicherheitsrelevanten Themen meist vernachlässigt.
Jedoch ist jeder Arbeitgeber ab dem ersten angestellten Mitarbeiter gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Arbeitsschutz ist immer Chefsache!
Schließlich müssen Betriebe eigentlich für alle möglichen Arbeitsplätze und Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Nicht nur, BEVOR eine Tätigkeit aufgenommen wird, sondern auch bei wesentlichen Änderungen im Betrieb oder in den Vorschriften und selbst nach Arbeitsunfällen.
Doch das müssen Sie nicht alles alleine bewältigen. Fragen Sie jetzt ganz unverbindlich über das Kontaktformular unter Nennung Ihrer Unternehmensgröße an.
Ich werde mich mit Ihnen in Verbindung setzen und übernehme sehr gerne nach Absprache Ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz.